Gemäß Artikel 9 des Gesetzes über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors („Narodne novine“, Nr. 17/19) und im Einklang mit den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) zur Sicherstellung der Barrierefreiheit von Webinhalten gibt
Vilola
Umaška 2/a, Zambratija, 52475 Savudrija, Hrvatska / Croatia
folgende
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT:
Vilola verpflichtet sich, seine Webseite gemäß dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen (Narodne novine, Nr. 17/2019), welches die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt, barrierefrei zu gestalten.
Gleichzeitig bemüht sich Studio Web Art, seine Webseite gemäß den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung gilt für die Webseite: www.vilola.hr.
Grad der Einhaltung Diese Webseite ist teilweise konform mit dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen (NN 17/19), der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI).
Nicht barrierefreie Inhalte Gemäß Artikel 8 des Gesetzes über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen (NN 17/19), Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie den WAI-Richtlinien hat Vilola eine erste Bewertung der Barrierefreiheit seiner Webseite durchgeführt.
Folgende Mängel wurden festgestellt:
- Die Webseite entspricht nicht vollständig dem Standard HTML5. Aufgrund technischer Einschränkungen ist eine vollständige Konformität nicht möglich, was jedoch den Zugang und die Nutzung der Webseite unabhängig von den Fähigkeiten des Benutzers nicht verhindert.
- Einige Fotos und/oder nicht-textuelle Inhalte auf der Webseite sind dekorativ oder dienen rein gestalterischen Zwecken, weshalb sie gemäß Punkt 5.1.3.6 der europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08), geregelt durch Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes über Barrierefreiheit, keine alternativen Texte haben müssen.
- Ein Teil der Texte ist nicht linksbündig ausgerichtet.
- Auf der Webseite befinden sich PDF-Dokumente im Bildformat, die weder heruntergeladen noch mit einem Screenreader gelesen werden können.
- Interaktive Elemente wie Slider auf der Startseite oder PDF-Dokumentenleser/Katalogbetrachter ermöglichen keine Navigation und Steuerung mit Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen, und es gibt keine Alternative.
- Texte in Bildform werden in einigen dynamischen Abschnitten der Webseite verwendet (Slider, Mausübergänge, Animationen).
- Einige Elemente, die nicht ständig sichtbar sind, öffnen und schließen sich nicht durch Klicken, sondern nur beim Überfahren mit dem Mauszeiger.
Vilola arbeitet aktiv daran, diese Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Als Einrichtung des öffentlichen Sektors verpflichtet sich Vilola, seine Webseite www.vilola.hr gemäß dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen der Republik Kroatien (NN 17/19) vom 23. September 2019 barrierefrei zu gestalten, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen in das nationale Recht übernommen wurde.
Vilola wird korrigierende Maßnahmen zur größtmöglichen Beseitigung von Problemen der Barrierefreiheit der Webinhalte ergreifen.
Probleme mit dem Kontrast und der Schriftgrößenänderung wurden mit dem Plugin „WP Accessibility Tools“ behoben – einem Barrierefreiheits-Tool, das beim Überfahren des Cursors in der oberen rechten Ecke der Webseite aktiviert wird.
Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2024 erstellt und folgt dem Muster der Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102, festgelegt durch den Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2018/1523 vom 11. Oktober 2018.
Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die Methode der Selbstbewertung der Einrichtung sowie die Testmethoden für Barrierefreiheit mittels des Tools „WAVE Web Accessibility Evaluation Tool“ verwendet.
Feedback und Kontaktinformationen Für Rückmeldungen oder zur Meldung etwaiger Mängel gemäß dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen (NN 17/19) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 können Sie Vilola unter folgender Adresse kontaktieren:
Adresse: Umaška 2/a, Zambratija, 52475 Savudrija, Hrvatska / Croatia
Verfahren zur Überwachung der Umsetzung der Vorschriften Die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen (NN 17/19) erfolgt durch den Informationsbeauftragten der Republik Kroatien.
Die Inspektionsaufsicht führen Inspektoren und andere autorisierte Mitarbeiter des Büros des Informationsbeauftragten durch.
Für die Aufsicht gelten die Bestimmungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen (NN 25/13 und 85/15).
Bei unzufriedenstellenden Antworten auf Rückmeldungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Webseite können sich Benutzer an den Informationsbeauftragten wenden:
Telefon: +385(0)52 / 759 – 940
Postanschrift: Umaška 2/a, Zambratija, 52475 Savudrija, Hrvatska / Croatia
E-Mail: info@vilola.hr